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ich habe eine Frage aus dem Bereich der BWL. Diesbezüglich kennen sich bestimmt viele Leute aus.

Die Differenz aus bilanzieller und kalkulatorischer Abschreibung ist ja eine stille Selbstfinanzierung. Den Finanzierungseffekt habe ich aber noch nicht so richtig verstanden.

Die bilanzielle Afa vermindert ja meinen zu versteuernden Gewinn, die kalk. Afa fließt über die Umsatzerlöse, also als Ertrag in der GuV, wieder zurück, wodurch Aufwand und Ertrag ja erstmal egalisiert ist. Dadurch verbleibt ja jetzt erstmal die kalk. Afa als Kapitalfreisetzung im Unternehmen.

Da der Ertrag über die kalk. Afa geringer als die bilanzielle Afa ist, verringert sich zugleich der zu versteuernde Gewinn. Jetzt der Punkt wo ich Verständnisschwierigkeiten habe. Auf diese "Ersparnis" (bil. -kalk. Afa)muss doch lediglich keine Steuer und Dividende gezahlt werden. Wieso sage ich dann das ist eine stille SF in Höhe der gesamten Differenz?

Vielleicht kann jemand kurz was dazu sagen.

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Die Abschreibung ist ja meist über AfA Tabellen festgelegt. Es gilt aber aus Gläubigerschutzgründen das Vorsichtsprinzip. D.h. das Anlagen eigentlich meist niedrieger bewertet werden als sie tätsächlich Wert sind. So kann es sein das eine Maschine die über 5 oder 10 Jahre abgeschrieben worden ist jetzt nur noch mit einem Buchwert von 1 Euro in der Bilanz steht, obwohl die Maschine vielleicht noch sehr viel mehr Wert ist. Würde man jetzt die Maschine veräußern wird plötzlich der unterbewertete Wert sichtbar und wir haben plötzlich mehr aktives Kapital. Das ist dann eine stille Selbstfinanzierung über die stillen Reserven.

Ich hoffe ich habe das so in etwa richtig Formuliert. Mein Studium ist aber schon etwas her so dass ich hier nicht mehr ganz so fit bin.

Ja. Das mit der kaufmännischen Vorsicht ist schon so.

Also kann man sagen, die Steuervorteile, die durch die Differenz aus bil- und kalk. Afa erzielt wurden, gleichen sich beim Verkauf aus, da dann eben diese Differenz über dem Buchwert als Ertrag in die GuV eingeht und versteuert werden muss?

Durch die Egalisierung der Steuervorteile stehen mir dann also insgesamt Mittel in Höhe der Differenz aus bilanzieller und kalkulatorischer AfA zur Verfügung. Stimmt das?

Ja. Ich denke das stimmt so. Trotzdem lasse ich die Frage noch mal offen, damit vielleicht auch noch jemand drüber schaut, bei dem das Wirtschaftsstudium noch keine gefühlte Ewigkeit her ist :)

Dafür, dass du ein Wirtschaftsstudium absolviert hast, kennst du dich ja recht gut mit Mathematik aus :)

Ich habe Wirtschaftsinformatik studiert. Und da hatten wir auch eine gute Portion Mathematik dabei :)

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