Die Extremstellen im Inneren des Definitionsbereichs einer differenzierbaren Funktion finden sich unter den Nullstellen der ersten Ableitung (notwendige Bedingung). Die erste Ableitung hat hier bis zu zwei Nullstellen. Es ist zu prüfen, ob diese im Definitionsbereich liegen und falls ja, ob es tatsächlich Extremstellen sind (hierzu kann eine hinreichende Bedingung angewendet werden). Weiter können auch die Ränder des Definitionsbereichs Extremstellen sein, ohne das hier die Ableitung null sein muss. Von welcher Art diese sind, kann man durch z. B. Nachrechnen überprüfen.