Ich denke ich kann etwas Licht ins Dunkle bringen.
"Grenzkosten sind die Kosten, die ich an Mehrkosten habe, wenn ich eine ME mehr produziere".
Ich habe das mal in Anführungsstrichen geschrieben weil das nicht ganz exakt ist. Das ist nur umgangssprachlich so, denn die Grenzkosten ist einfach nur die Steigung der Kostenfunktion und damit die erste Ableitung.
D.h. wenn wir den Kostenverlauf an einer Stelle als linear ansehen würden, wären das die Zusatzkosten bei Produktionsausweitung um 1 ME.
Soweit verstanden? Dann schreibe ich mal die Bedingungen auf löse das. Bitte alles genau mit Zwischenschritten aufschreiben und nachvollziehen. Wenn Unklarheiten sind, gerne nochmals nachfragen.
Die Fixkosten fallen in einer Höhe von 2 ge an.
K(0) = 2
Die Kapazitätsgrenze liegt bei 10 me.
einer Produktionsmenge von 1 me betragen die Gesamtkosten 2,6 ge
K(1) = 2.6
und die Grenzkosten 0,3 ge/me.
K'(1) = 0.3
Der Zuwachs der Gesamtkosten ist am geringsten wenn 5/3 me produziert werden.
K''(5/3) = 0
Man soll die ertragsgesetzliche GesamtKostenfunktion bestimmen. Womit ich nichts anfangen kann sind die Grenzkosten. Was muss ich mit denen anstellen, damit ich meine Funktion bestimmen kann?
Mit dem obigen LGS erhalte ich folgende Lösung für die Kostenfunktion.
K(x) = 0.1·x^3 - 0.5·x^2 + x + 2
Skizze: