Aufgabe:
Julia soll demnächst inr Zimmer an ihren neugeborenen Bruder abgeben. Sie erhält dafür ein neues Zimmer unter dem Dach des Einfamilienhauses. Dort befindet sich zur Zeit ein rechteckiger Abstellraum, der 8,9 m breit ist. Die andere Seite ist 5,8 m lang. Die Dachschrägen gehen bis auf den Boden, die Dachneigung beträgt auf jeder Seite 36°. Auf der linken Seite soll eine 2 m hohe Stellwand errichtet werden, damit Julias Schrank aufgestellt werden kann. Auf der anderen Seite ist eine 0,7 m hohe Trennwand vorgesehen.
a. Bestimme die maximale Höhe und die Breite des neuen Zimmers.
b. Es wird ein Teppichboden zu 15,60 € pro m² verlegt.
c. Wie viel Prozent der ursprünglichen Fläche des Abstellraums nimmt das neue Zimmer ein?
d. Architekten dürfen bei der Berechnung der Wohnfläche den Wohnraum, der eine Höhe zwischen 1 m und 2 m aufweist, nur zur Hälfte mit einbeziehen. Bei Höhen unter 1 m wird die zugehörige Fläche überhaupt nicht berücksichtigt. Wie groß ist die Wohnfläche des neuen Zimmers unter Beachtung dieser Vorschrift?
e. Die Dachschräge hinter der 2 m hohen Stellwand kann noch als Abstellraum genutzt werden. Wie viel m³ Stauvolumen stehen zur Verfügung?