folgende Aufgabe:
a) ist klar, da der Limes der Funktion für x ungleich 0 gegen Null läuft für x -> 0
b) ist klar, partielle Ableitungen sind gebildet
c) Hier ist der Knackpunkt: Muss ich für die partiellen Ableitungen nach x und y jeweils noch zeigen, dass der Limes der Ableitung auch nach 0 geht für x -> 0, da die Ableitung für x=0 ja auch 0 ist? Eigentlich doch schon, oder vertue ich mich da?
d) Wenn die partiellen Ableitungen stetig sind, ist d) auch klar.
Wenn der Limes aber nicht gegen Null läuft (= Unstetigkeit), dann muss ich d) durch die Definition der Stetigkeit zeigen, kann mir jemand sagen, wie ich das mache?
LG