Vielleicht fand die Partialbruchzerlegung vorher statt. Ob diese richtig durchgeführt wurde kann man anhand der Rechnung allerdings nicht beurteilen.
Die Rechnung selber hat absolut nichts mit der Partialbruchzerlegung zu tun.
Der original Funktionsterm müsste irgendwie 1/(x^2 + 3·x + 2) gelautet haben.