Zu zeigen ist für A,B nicht leere Teilmengen von R gilt sup(A vereinigt B)= unendlich, falls A oder B nach oben unbeschränkt bzw. Sup(A vereinigt B)= Max(sup(A),sup(B)) sonst.
Intuitiv ist es logisch, jedoch weiß ich nicht, wie man genau vorgehen kann.
Also ich würde für den ersten Teil annehmen, dass A nach oben unbeschränkt ist und B beschränkt o.B.d.A.. Dann ist das Supremum von A auch obere Schranke von B und damit auch Schranke von A vereinigt B, und damit auch dessen Supremum.
Sei nun A und B beschränkt, wegen der ordnungsvollständigkeit besitzen beide Mengen ein Supremum. Vereinigt man die Mengen so beschreibt das Maximum der suprema das Maximum der Vereinigten Menge.
Ist das richtig so, oder zu einfach gedacht?