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Die Definition von der Injektivität besagt, dass die Abbildung f:A->B dann injektiv ist, wenn gilt:

x,y∈A  x≠ y  ⇒  f(x)≠f(y)

Angenommen ich weiß, dass ein Funktion injektiv ist, kann ich dann auch folgern(?):

x,y∈A   f(x)≠f(y) ⇒  x≠ y

Das scheint mir nicht korrekt, obwohl mir kein Gegenbeispiel einfällt.

Könnte man in der Definition auch ein ⇔-Symbol angeben, dann würde man das wohl auch tun.

Kann mir jemand ein Gegenbeispiel nennen? Welche Bedingungen bräuchte man für die Äquivalenz?


Erläuterung meiner Gedanken dazu:

f ist eine Abbildung, das bedeutet jedem a∈A ist genau ein b∈B zugewiesen, außerdem ist f injektiv, also gibt es zu jedem b nur ein a mit f(a) = b. Hat man nun zwei a1∈A und a2∈A mit f(a1)≠f(a2), wie könnte dann  a1=a2 gelten?

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Die Frage ist von mir, habe mich doch dazu entschieden einen User zu erstellen, da man als Gastnutzer ja recht eingeschränkt zu sein scheint, was vermutlich auch gut begründet ist.

Leider ist meine Überschrift etwas misslungen, eigentlich sollte sie wie folgt lauten:

" f ist injektiv, kann ich dann auch ( f(x) ungleich f(y) ) -> (x ungleich y)  folgern? "

1 Antwort

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Hallo

ja, kannst du, wenn f(x) und f(y) existieren,

 zu zeigen durch Widerspruch.

Gruß lul

Avatar von 108 k 🚀

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