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Bei einer  Vermessung
muss ein rechteckiges Grundstück von  200
m Länge und 40 m Breite in ein Grundstück von 110 m Länge umgelegt werden.

Berechen sie die Breite des neuen Grundstücks !  ich habe da 22 raus ist das falsch  ?


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Länge 200 mal Breite 40 ergibt einen Flächeninhalt von A = 8000m^2

8000 : Länge 110 ergibt eine Breite von 72,73 m

Gruß, Silvia

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