um festzustellen ob eine Funktion integrierbar ist, bildet man den Grenzwert mit Ober- und Untersumme
Das ist korrekt.
und wenn ich weiss, dass eine Funktion integrierbar ist, dann kann ich mit einer Summe rechnen, da diese Summen ja dann gleich sind?
Nun ja, der Grenzwert ist gleich. Natürlich sind Ober-, Unter- und Zwischensumme nicht gleich. Aber wenn deren Grenzwerte für Intervallbreite→0 gleich sind, dann ist die Funktion integrierbar und der Grenzwert heißt Integral.
es kam bisher kein Beispiel für eine nichtintegrierbare Funktion
Die Funktion \(f\) aus meiner Antwort ist ein solches Beispiel.
diese müssten ja dann die gleichen Bedingungen wie für die Ableitung erfüllen
Welche Bedingungen meinst du?
kann ich davon ausgehen dass jede Funktion die ableitbar ist auch integrierbar ist
Ja. Jede ableitbare Funktion ist stetig und jede stetige Funktion ist integrierbar.
und umgekehrt
Nein. Die Weierstraß-Funktion f(x) = ∑n=0..∞ 1/2n · cos(12n·π·x) ist überall stetig (also integrierbar), aber nirgends ableitbar.
Also wäre jede 2. Ableitung einer Stammfunktion eine Steigung?
Steigung(sfunktion), Stammfunktion und zweite Ableitung zu sein, sind Rollen, die eine Funktion einnehmen kann. Betrachtet man nur eine einzige Funktion, dann ist es sinnlos, zu fragen ob es eine Stammfunktion, zweite Ableitung oder Steigungsfunktion ist. Für sich betrachtet ist
f(x) = x3
einfach nur eine Funktion. Erst wenn sich die Funktion
g(x) = 3x2
dazugesellt, ist f eine Stammfunktion von g und erst wenn sich
h(x) = 1/20·x5
dazugesellt ist f die zweite Ableitung von h.