Ganz schwieriges Thema, das, wenn man den geschichtlichen Aspekt nicht vernachlässigt, eine ganze Vorlesung lang sein könnte.
In der Analysis wird oft \(0^0:=1\) definiert. Wie lässt sich das rechtfertigen?
Wegen \(x^0=1\) für \(x>0\) ist \(\lim\limits_{x\to 0^+}x^0=1\)
Wegen \(0^y=0\) für \(y>0\) ist \(\lim\limits_{y\to 0^+}0^y=0\)
Der Grenzwert legt nahe, \(0^0:=1\) zu definieren, der zweite \(0^0:=0\) zu definieren. Ich habe meinen Prof damit auch vollgequatscht und habe folgende Antwort erhalten:
Es ist daher keine in allen Gesichtspunkten sinnvolle Definition möglich. In der Analysis mehrerer Variablen lässt sich das so formulieren: Die Funktion \((x,y)\mapsto x^y\), definiert und stetig auf \(D=\{(x,y)\in \mathbb{R} : x\geq 0 , y \geq 0, (x,y)\neq (0,0)\}\), hat keine Stetige Fortsetzung auf \(\tilde{D}=\{(x,y) \in \mathbb{R}: x\geq 0 , y\geq 0 \}\)
Die Definition \(0^0:=1\) wird meist nach praktischen Maßstäben gewählt. Nur so ist das Ausschreiben ener Potenzreihe bspw. auch bei \(x=0\) korrekt.