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Die einfache Verzinsung bringt bei Laufzeiten n kleiner als 1 Jahr einen höhere Verzinsung als die Zineszinsverzinsung für Laufzeiten größer als ein Jahr ist es gerade umgekehrt.

Es gilt: \( (1+n * i) \leq(1+i)^{n} \) für alle \( n>1 \) und es gilt \( (1+n * i)>(1+i)^{n} \) für alle \( 0<n<1 . \) Kann mir das bitte jemand beweisen?

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Es gilt Gleichheit für \(n=0\) und \(n=1\) bei festem \(i>0\). Fasst man beide Seiten als Graphen von Funktionen in \(n\) auf, so schneiden sie sich also an den Stellen \(n=0\) und \(n=1\). Aufgrund der Konvexität des Graphen von \(f_i(n)=(1+i)^n\) folgt damit sofort die Behauptung, denn der Graph von \(g_i(n)=1+ni\) ist eine Sekante des Graphen von \(f_i(n)\) ohne weiteren Schnittpunkt für \(0<n<1\).

Alternative:

Für \(n>1\) hilft der binomische Lehrsatz, denn

\((1+i)^n\geq (1+i)^{\lfloor n\rfloor}=\sum_{k=0}^{n} \binom{n}{k}i^k>1+ni\),

wenn wir nur die ersten beiden Summanden nehmen.

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Das gilt nur bei konformer Verzinsung, nicht bei relativer.

Der genannte Jahreszins ist gewöhnlich der Nominalzins, was zur relativen unterjährigen Verzinsung führt. Es fehlt wieder die Angabe der Verzinsungart bei Zinseszinsvariante.

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