Die Frage ist doch, welcher Höhenunterschied zwischen der Grundstücksgrenze und der Höhe des Geländes bei der Hauswand besteht, die zweite Frage ist welche Höhe überwacht werden soll.
Der Einfachheit halber, nehme ich an, das es keinen Höhenunterschied gibt und dass der Bereich auf Bodenhöhe überwacht werden soll.
so gilt, h/s= tan (α)
1,8,/6=0,3 = tan (α)
α=16,699° bei a) könnte man die Füße noch sehen, bei b) ist dies nicht der Fall.
Ob das praktisch einen Unterschied macht, bezweifle ich allerdings.