Man kann in der Definition
\(f:X\to Y \text{ ist injektiv} :\Leftrightarrow \forall x_1, x_2 \in X : \left(x_1 \neq x_2 \Rightarrow f\left(x_1\right) \neq f\left(x_2\right)\right)\)
das \(\Rightarrow\) durch \(\Leftrightarrow\) ersetzen, ohne das sich an der Bedeutung etwas ändert.
Nachteil daran ist, dass man für den Beweis der Injektivität einer Funktion \(f:X\to Y\) nicht nur
\(x_1 \neq x_2 \Rightarrow f\left(x_1\right) \neq f\left(x_2\right)\)
für alle \(x_1,x_2\in X\) zeigen musst, sondern auch noch
\(f\left(x_1\right) \neq f\left(x_2\right) \Rightarrow x_1 \neq x_2\).
Letzteres ist zwar, wie du schon bemerkt hast, trivial, aber streng genommen wäre der Beweis nicht vollständig, wenn du nicht zumindest darauf hinweist, dass das trivial ist.