Hmm. Aber ich habe auch so etwas gelesen, wie:
A und B sind zwei logische Aussagen, dann ist auch A⇒B eine logische Aussage.
Sowohl A,B und A⇒B kann somit ein Wahrheitswert zugeordnet werden.
Wenn man A⇒B verbalisiert, kann man auch sagen A ist hinreichend für B. Sprich aus A kann man B folgern unabhängig davon, ob A und B selbst wahr sind.
Dass diese Folgerung wiederum wahr ist, hängt jetzt von den unterschiedlichen Wahrheitswerten der Aussagen A und B ab.
Vielleicht nehme ich nochmal ein mathematisches Beispiel:
A: n ist eine Natürliche Zahl.
B: q=n+(n+1)+(n+2) ist durch 3 teilbar.
Unabhängig, ob A oder B jeweils wahr oder falsch sind, kann man die Aussage A⇒B betrachten, die wiederum eigene Wahrheitswerte annimmt, die von A und B abhängen.
Wenn man jetzt die Aussage: Wenn n eine natürliche Zahl ist, dann ist q=n+(n+1)+(n+2) ist durch 3 teilbar beweisen will, dann setzt man ja voraus, dass A war ist.
Diese Aussage:
Wenn n eine natürliche Zahl ist, dann ist q=n+(n+1)+(n+2) ist durch 3 teilbar
ist doch dann eigentlich nicht das gleiche, wie A⇒B, da A auch hinreichend für B sein kann, wenn A falsch ist...
Demnach beweist man: Aus wahrem A folg wahres B. Und damit zeigt man automatisch, dass die Implikation A⇒B in diesem Kontext immer wahr ist.
Stimmt das so auch?