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Text erkannt:

(ii) Es sei \( \lambda_{\text {min }} \) der kleinste \( ^{1} \) Eigenwert von \( A \) und \( \lambda_{\max } \) der größte Eigenwert von \( A \). Nutze (i), um nachzuweisen, dass
$$ \lambda_{\min } \leqslant\langle A \vec{x}, \vec{x}\rangle \leqslant \lambda_{\max } $$
für alle \( \vec{x} \in \mathbb{R}^{n} \) mit \( \|\vec{x}\|=1 \) gilt.

Problem/Ansatz:

Für symmetrische Matrix A:

Bei i) ging es darum zu zeigen, dass jede lokale Extremstelle von f(x)=<Ax,x> mit der Nebenbedingung ||x||=1 ein Eigenvektor von A sein muss.

Ich bin da wie folgt herangegangen:

NB: <x,x>-1=0

<Ax,x>=λ(<x,x>-1)=0

für alle part. Ableitungen

Also gilt

2Ax+2λx=0

⇔Ax=-λx


Bei ii) würde ich über das Eigenwertkriterium argumentieren, also sind alle negativ so liegt ein maximum vor sind alle positiv, so liegt ein minimum vor. Habt ihr vielleicht ein paar Ideen? Wäre für Hilfe sehr dankbar.

LG

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Hallo, kannst du möglicherweise den ersten Teil (i) ausführlicher erklären? Würde das gerne hören...

1 Antwort

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Beste Antwort

Hallo,

ich meine, für (ii) ist praktisch nichts mehr zu tun: Der Einheitskreis im \(\mathbb{R}^n\) ist ein Kompaktum, also nimmt das Funktional \(f(x):=\langle Ax,x\rangle\) sein Maximum auf dem Einheitskreis an. Dieses Maximum gehört also zu den Extremwerten von f und diese sind notwendig - wegen (i) - Eigenwerte. Also ist das Maximum der größte Eigenwert.

Gruß

Avatar von 14 k

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