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Gegeben seien Matrizen B und A über demselben Körper K, die in der unten angegebenen Form
aus lm bzw. mn Teilmatrizen zusammengesetzt sind. Derartige Matrizen werden Blockmatrizen genannt.
Beweise

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unter der Voraussetzung, dass alle rechts vom Gleichheitszeichen angeschriebenen Matrizenprodukte
definiert sind. Was bedeutet diese Voraussetzung für die Zeilen- bzw. Spaltenanzahl der einzelnen Teilmatrizen?
Bemerkung: Das Produkt geeignet unterteilter Blockmatrizen kann also selbst wie ein Matrizenprodukt
berechnet werden.

Soll man hier einfach stumpf nachrechnen oder wie geht man hier vor? Wüsste nicht ganz weiter

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