Gegeben seien Matrizen B und A über demselben Körper K, die in der unten angegebenen Form
aus lm bzw. mn Teilmatrizen zusammengesetzt sind. Derartige Matrizen werden Blockmatrizen genannt.
Beweise
![blob.png](https://www.mathelounge.de/?qa=blob&qa_blobid=7229026455949503050)
unter der Voraussetzung, dass alle rechts vom Gleichheitszeichen angeschriebenen Matrizenprodukte
definiert sind. Was bedeutet diese Voraussetzung für die Zeilen- bzw. Spaltenanzahl der einzelnen Teilmatrizen?
Bemerkung: Das Produkt geeignet unterteilter Blockmatrizen kann also selbst wie ein Matrizenprodukt
berechnet werden.
Soll man hier einfach stumpf nachrechnen oder wie geht man hier vor? Wüsste nicht ganz weiter