Bei einer Produktionsmenge von 2 ME liegt das Minimum der Grenzkosten.
(1) \(K''(2) = 0\)
Bei dieser Produktionsmenge gilt außerdem: Die Kosten sind gerade gedeckt,
(2) \(K(2) = 0\)
die variablen Stückkosten betragen 6 GE
(3) \(\frac{K(2) - K(0)}{x} = 6\)
und die Grenzkosten 2 GE
(4) \(K'(2) = 2\)
Stellen Sie das Lineare Gleichungssystem zur Bestimmung der ertragsgesetzlichen Kostenfunktion K(x) auf.
Es sind vier Bedingungen angegeben. Die Kostenfunktion wird dann wohl den Grad 3 haben, also
\(K(x) = ax^3 + bx^2 + cx + d\).