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Für einen Abschluss erhältst du 1500€. Die Bank beitet dir 2% Zinsen an, wenn du das Guthaben 3 Jahre nicht abhebst.

a) Erkläre anhand einer Tabelle, wie dein Kapital mi Zinseszinsen steigt (KEST nicht berücksichtigt)

b) wie kann man das Guthaben schneller berechnen?

nach 16 Monaten möchest du das Geld abheben.

a) Wie hoch sind deine Zinsen?

b) Berechne die Kest

Wie groß ist das Guthaben nach 16 Monaten?

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Für einen Abschluss erhältst du 1500€. Die Bank beitet dir 2% Zinsen an, wenn du das Guthaben 3 Jahre nicht abhebst.

a) Erkläre anhand einer Tabelle, wie dein Kapital mi Zinseszinsen steigt (KEST nicht berücksichtigt)

K0 = 1500
K1 = 1500 * (1 + 0.02) = 1530
K2 = 1530 * (1 + 0.02) = 1500 * (1 + 0.02) * (1 + 0.02) = 1500 * (1 + 0.02)^2 = 1560.6
K3 = 1560.6 * (1 + 0.02) = 1500 * (1 + 0.02)^2 * (1 + 0.02) = 1500 * (1 + 0.02)^3 = 1591.81

b) wie kann man das Guthaben schneller berechnen?

Hab ich ja schon oben erklärt

K3 = 1500 * (1 + 0.02)^3 = 1591.81


nach 16 Monaten möchest du das Geld abheben.

a) Wie hoch sind deine Zinsen?

1500 * 0.02 = 30

b) Berechne die Kest

Kapitalertagssteuer sind 25%, also 30·0.25 = 7.50

Solidaritätszuschlag sind 5.5% von der Kapitalertragssteuer, also 7.50·0.055 = 0.41

Wie groß ist das Guthaben nach 16 Monaten?

Damit ist das Guthaben nach 16 Monaten

1500 + 30 - 7.50 - 0.41 = 1522.09

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Noch dem Soli ist eigentlich nicht gefragt.

Zudem fiele dann evt. noch Kirchensteuer an.

Höhe: Die Abgeltungssteuer beläuft sich auf 25,00 % der erzielten Kapitalerträge beziehungsweise Kapitaleinkünfte. Hinzu kommen 5,50 % Solidaritätszuschlag und eventuell 8,00-9,00 % Kirchensteuer je nach Bundesland.

Der Soli fällt immer an. Muss also auf jeden Fall mit abgezogen werden. Kirchensteuer wäre halt von anderen Bedingungen abhängig. Da die anderen Bedingungen nicht angesprochen werden kann ich also nichts dazu schreiben. Ich selber bin nicht in der Kirche und zahle auch keine Kirchensteuer. Ich bezahle allerdings den Soli.

Du hast schon Recht.

Streng genommen ist die KEST aber nur die 25%, von der der Soli und die KiSt

berechnet werden (5,5+8/9%)

Der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent unterliegen Kapitalerträge aus Geldeinlagen (z.B. für Zinsen aus Sparbüchern und Girokonten) und nicht verbrieften sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten. Für alle anderen Einkünfte aus Kapitalvermögen beträgt der Steuersatz 27,5 Prozent.

Bei solchen Aufgaben wird oft nur mit 25% gerechnet, wenn von KEST die Rede.

Der Lehrer müsste sich daher mMn genauer ausdrücken.

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