Man muss dann noch über die Definition für diffbarkeit in der Stelle zeigen, dass das gegen 0 geht oder?
Man muss die partiellen Ableitungen halt ausrechnen.
Für diese Funktion sind sie in (0,0) sind beide =0
Für Diff'barkeit reicht das tatsächlich noch nicht. Da kannst du jetzt entweder die lineare Abbildung angeben, (Darstellungsmatrix ist der transponierte Gradient) und die Bedingung aus der Def. Der Diffbarkeit nachrechnen.
Oder du zeigst dass die partiellen Ableitungen auf einer Umgebung von (0,0) existieren (das ist klar) und in (0,0) stetig sind. Dazu kann man die Limiten
$$\lim_{(x,y)\to(0,0)} \partial_xu(x,y) $$
$$\lim_{(x,y)\to(0,0)} \partial_yu(x,y) $$
bestimmen und zeigen, dass diese beide =0 sind. Dann sind die partiellen Ableitungen in (0,0) stetig nach dem Folgenkriterium, da sie in (0,0) selbst ja den Wert 0 haben, wie du zuvor bereits berechnet hast.