"dass Ringhomomorphismen
invertierbare Elemente auf invertierbare Elemente abbilden."
Ist ja leicht einzusehen. Sei f:R→S ein Ringhom.
Zeige erst f(1R) = 1S .
Und dann : Sei x∈R invertierbar. Dann existiert y∈R mit x*y=1R
==> f(x*y)=f(1R)
==> f(x)*f(y)=f(1R)=1S Also ist f(y) das Inverse von f(x) in S.
Nun hast du ja, dass der eindeutige Ringhomomorphismus f: ℤ → K injektiv ist.
Für den gilt ja f(0)=0K und f(1)=1K . Da f injektiv ist, gilt für alle x∈ℤ, dass die f(x)
auch alle paarweise verschieden sind. Um f zu einem Ringhom. q:ℚ → K
auszubauen, nimmt man erstmal q(x)=f(x) für x∈ℤ und braucht noch
für alle n≠0 ein Ergebnis für q(1/n) . Damit das mit der Homomorphieeigenschaft
vereinbar ist. Also wähle für n≠0 q(1/n) = f(n)-1 .
Denn in K besitzt ja jedes von 0 verschiedene Element ein Inverses.
Und f(n)=0 gilt ja nur (Injektivität von f) für n=0.
Zeige, dass das so definierte q ein Ringhom. ist.
Einzigkeit geht wohl dann durch Widerspruchsbeweis.
Und wenn char(K)≠0 ist, also f nicht injektiv, hast du ja in ℤ zwei verschiedene
Elemente m,n mit f(m)=f(n) , also f(m-n)=0 aber m-n≠0 . Also wäre m-n
ein Nullteiler. Das wäre dann auch bei einem Hom q:ℚ → K so.
Im Widerspruch zur Nullteilerfreiheit in einem Körper.