Für i:
Beweis für den Realteil u(x):
Angenommen, der Realteil u(x) von f wäre nicht stetig an einem Punkt x=x0. Das bedeutet, es existiert ein ε>0, so dass für jede δ>0 ein ∣xn −x0∣<δ existiert, aber ∣u(xn) −u(x0)∣≥ε.
Da f als komplexe Funktion stetig ist, ist f genau dann stetig, wenn sowohl der Realteil u(x) als auch der Imaginärteil v(x) stetig sind. Daher kann der Realteil u(x) nicht unstetig sein, da das die Stetigkeit von f verletzen würde.
Beweis für den Imaginärteil v(x): Angenommen, der Imaginärteil v(x) wäre nicht stetig an einem Punkt x=x0
Das würde bedeuten, es existiert ein ε>0, so dass für jede δ>0 ein xn mit ∣xn−x0∣<δ existiert, aber
∣v(xn) −v(x0)∣≥ε.
Aber gemäß der Definition von
f als komplexe Funktion muss sowohl der Realteil u(x) als auch der Imaginärteil v(x) stetig sein, damit f als komplexe Funktion stetig ist. Daher kann auch der Imaginärteil v(x) nicht unstetig sein, da das die Stetigkeit von f verletzen würde.
Das habe ich mir ausgedacht.