Es geht um eine Maschine. .
Zudem ist MwSt. hier der falsche Begriff aus Käufersicht. Für ihn wäre es eine Vorsteuer, die er aktiviert.
Ich weiß von Realschulaufgaben aus jüngerer Zeit, dass immer MwSt. beim Preis dabeisteht, wenn zu aktivierende Vermögensgegenstände erworben werden. Da die AfA sich immer auf Netto-Beträge bezieht, ist auch hier von einem solchen auszugehen.
Du musst trennen zwischen Privat und Geschäft.
Wenn ein Lehrer für seinen Beruf einen Computer kauft, den er nicht auf einmal abschreiben kann, kann er den Betrag mit MwSt. abschreiben, weil er die nicht separat zurückfordern kann.
Den Geschäftsmann hingegen interessiert nur der Nettopreis. Wenn er eine Maschine für 119.000 kauft, sagt er gewöhnlich: Ich habe 100.000 investiert/ausgegeben, nicht 119.000.
Hier kann ich dir beim besten Willen nicht zustimmen. döschwo hat hier Recht.
Wenn es anders wäre, würde heute in der Schule dastehen: 20.000 inclusive MwSt.
Denk auch an die Summe 20000, Sie wurde bewusst genommen, damit man der Afa-Betrag leicht berechnen kann.