Aufgabe:
Die unten abgebildete Aufgabe habe ich im Rahmen des Fachreferates, 12. Klasse FOS Bayern, "selbst erfunden".
Es handelt sich um ein Rundbogenfenster, dessen Flächeninhalt bei diesem Auszug aus dem Referat ausgerechnet werden soll und auf die Extrema eingegangen werden soll, wenn bereits Größen gegeben sind. Die Definitionsmenge von r habe ich selbst gebildet, es sollte sich nur um einen realistischen Wert handeln.
Problem/Ansatz:
Flächeninhalt immer mindestens 4 m^2, da Flächeninhalt des Rechteckstücks vorgegeben (Konstante). Kein absolutes Maximum (-> nach oben geöffnete Parabel), da r beliebige Werte im positiven Bereich annehmen könnte und immer mindestens 4 m^2 beträgt (Funktion wird nie 0, keine NST), durch die eingeschränkte Definitionsmenge ergibt sich jedoch ein Randextremum. usw...
1. Jetzt frage ich mich jedoch: wenn ich sage, dass die Funktion nie 0 wird, da die Konstante von 4 immer vorhanden ist und r, abgesehen von der Definitionsmenge, 0 sein könnte, hätte ich laut A(r) immer noch ein Ergebnis; nämlich 4 aufgrund der Konstante. Aber diese kann ja nur entstehen, wenn bei 2rx = 4 gilt: r ungleich 0. Klar gilt das für die beiden Funktionen, aber hätte man nur die Funktion A(r) gegeben, würde man nicht wissen, dass r nicht 0 annehmen dürfte, da sonst die Konstante von 4 nicht entstände. Versteht ihr mein gedankliches Paradox?
2. Stimmen die Aussagen, die ich unter der Zielfunktion verfasst habe?