Dadurch das du explizit "Auf den meisten Aufgaben ..." verwendest, lässt du dir ja schon eine Hintertür offen. Sicher hat eine Aufgabe wie
2 + 2 = _____
kein Urheberrecht. Aber etwas weitere Aufgaben wie Abituraufgaben unterliegen tatsächlich auch einem Urheberrecht, warum die teilweise eben nicht einfach so im Internet veröffentlicht werden dürfen. Das finde ich persönlich schrecklich, weil letztendlich die Erstellung der Abituraufgaben aus Steuergeldern geschieht.
Weiter geht es dann mit grafischen Abbildungen zu Aufgaben und auch die Zusammenstellung von Aufgaben.
Also dürfen keine Lehrer einfach beliebig zum Scanner oder Kopierer greifen, um ihren Schülern Material aus Büchern zur Verfügung zu stellen. Ein kleines Kontingent ist dabei von den Verlagen aus genehmigt.
Und Lehrer können auch nicht das Urheberrecht aushebeln, indem Sie jede Aufgabe einzeln kopieren.