Zeige, die Inklusion f(A ∩ B) ⊂ f(A) ∩ f(B), in dem du ein beliebiges Element aus der linken Menge nimmst und zeigst, das es in der rechten auch liegt.
Beweis.
Sei y ∈ f(A ∩ B). Dann gibt es ein x ∈ A ∩ B, sodass f(x) = y. D.h. es gilt x ∈ A und x ∈ B. Daraus folgt f(x) = y ∈ f(A) und f(x) = y ∈ f(B) und damit nach Definition f(x) = y ∈ f(A) ∩ f(B).
Edit:
Wir wollen zeigen, das die Rückinklusion, d.h. f(A) ∩ f(B) ⊂ f(A ∩ B) i.A. nicht gilt. Dafür müssen wir ein Gegenbeispiel finden.
Gegenbeispiel:
Wir wählen f := sin : |R —> |R, d.h. f(x) := sin(x) mit x ∈ |R.
Dann wähle A := {π/2}, B := {5π/2} ⊂ |R.
So gilt dann A ∩ B = {} (also leer), woraus dann f(A ∩ B) = f({}) = {} folgt.
Jedoch ist f(A) ∩ f(B) = {1} ∩ {1} = {1} wegen f(π/2) = f(5π/2) = 1.
Damit würde f(A ∩ B) = {} als leere Menge eine Teilmenge von f(A) ∩ f(B) = {1} sein und damit die obere Mengenrelation nicht gelten. Das wäre also ein passendes Gegenbeispiel für deine Frage
Edit: (Allgemeines Argument, warum die Rückinklusion i.A. nicht gelten muss)
Das die Rückrichtung i.A. nicht gilt, hat was mit der Injektivität auf sich, welche i.A. nicht vorausgesetzt ist.
Da y ∈ f(A) und y ∈ f(B) ist, gibt es nach Definition ein Paar (a,b) ∈ A x B, sodass gilt f(a) = y = f(b). Da f i.A. nicht injektiv ist, kann also a ≠ b gelten. Damit gilt also i.A. nicht y ∈ f(A ∩ B) nicht dadurch das eben (a,b) ∈ (A ∩ B) x (A ∩ B) nicht gelten muss.