Hallo Lehrer074,
ich würde direkt mit der Definition von Infimum und Supremum arbeiten.
Um etwa nachzuweisen, dass \(0\) ein (und somit das) Infimum (also eine/die größte untere Schranke) von \(X\) ist, müssen wir also zeigen:
1. \(0\) ist eine untere Schranke von \(X\).
2. Für jede untere Schranke \(s\) von \(X\) gilt \(0\ge s\).
Für 1. gilt es nun, die Definition einer unteren Schranke anzuwenden.
Für 2.würde ich gegeben eine untere Schranke \(s\) von \(X\) mit einem Widerspruchsbeweis arbeiten:
Angenommen \(s>0\).Dann existiert nach dem Archimedischen Axiom angewandt auf \(\frac{1}{s}\) ein \(m\in\mathbb{N}\) mit \(m>\frac{1}{s}>0\). Sei nun \(n\) das Maximum von \(m\) und \(2\) (also insbesondere \(n\ge m\) und \(n\ge 2\)) und \(x:=\frac{1}{n}\), insbesondere \(x\in X\) wegen \(x\in[\frac{1}{n},1]\) und \(n\ge 2\). Wegen \(x=\frac{1}{n}\le\frac{1}{m}<s\) widerspricht dies der Eigenschaft von \(s\), untere Schranke von \(X\) zu sein.
Dieser Beweis zeigt aus meiner Sicht sehr schön, dass auch scheinbar triviale Aussagen formal aufwändig zu beweisen sein können.
Viele Grüße, Tobias