Dazu aus dem Wikipedia-Artikel zum Stichwort "Betriebsoptimum":
( https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsoptimum )
Berechnet wird das Betriebsoptimum, indem man die erste Ableitung der Stückkostenfunktion = 0 setzt. Setzt man anschließend den auf diese Weise ermittelten x-Wert in die Stückkostenfunktion ein, so erhält man die langfristige Preisuntergrenze.
Du musst also erst die Stückkostenfunktion k ( x ) berechnen. Diese kann aus der Grenzkostenfunktion bestimmt werden:
K ' ( x ) = 6 x 2 - 38 x + 64
Daraus ergibt sich durch Integration die Kostenfunktion
K ( x ) = 2 x 3 - 38 x 2 + 64 x + C
und daraus durch Division durch die Stückzahl x die Stückkostenfunktion:
k ( x ) = K ( x ) / x = 2 x 2 - 38 x + 64 + C
Diese Stückkostenfunktion k ( x ) musst du nun ableiten und die Ableitung gleich Null setzen, also:
k ' ( x ) = 4 x - 38 = 0
<=> 4 x = 38
<=> x = 38 / 4 = 9,5
Setzt man nun diesen Wert in die Stückkostenfunktion k ( x ) ein und rechnet aus, so erhält man die langfristige Preisuntergrenze:
k ( 9,5 ) = 2 * 9,5 2 - 38 * 9,5 + 64 = - 116,5
Hmm, die langfristige Preisuntergrenze ist negativ ... ?
Irgendwo steckt da wohl noch ein Fehler - ich habe ja auch die Kosten des Produktionsstillstandes noch nicht berechnet ... weiß aber leider auch nicht, wo ich das tun sollte ...
Sorry, aber ich bin nun mal kein Wirtschaftswissenschaftler. Ich denke aber noch weiter drüber nach ...