Dazu kann ich von Ferne erst recht nichts sagen.
Das kommt drauf an, wie die Klasse insgesamt und auch die Lehrkraft "drauf" ist.
Wie funktioniert die Schülervertretung, gibt es einen Vertrauenslehrer, wie sind die Eltern engagiert, ist der Direktor ein Nazi und 2/3 der Schüler mit "Migrationshintergrund" und viele andere Faktoren mehr spielen eine Rolle, ob es sinnvoll sein könnte in Verhandlungen zu treten oder es besser zu lassen.
Grundsätzlich sieht das Schulrecht eine Beschwerdemöglichkeit vor - hier ist jedoch der "Dienstweg" einzuhalten. Das führt in der Regel dazu, dass die Beschwerde abschliessend beschieden werden wird, nachdem die Enkel des Beschwerdeführers eingeschult wurden.