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ich habe eine allgemeine Frage zur injektivität. Eine Bedingung der Injektivität ist:
"Ist f(x1) = f(x2), dann is x1 = x2".

Ich verstehe diese Aussage nicht, da ja bei der injektivität gilt, dass verschiedene
Argumente, auf verschiedene Funktionswerte abgeildet werden und jeder x höchstens
ein Urbild besitzt. Wenn also f(x1) = f(x2) dann ist die Abbildung doch gar nicht Injektiv, da x1 und x2 gleich sind. Was hat diese Behauptung also für einen Sinn? Denn x1 und x2 sollen ja unterschiedlich sein.

Florian T. S.

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Beste Antwort

Hi,

die Aussage \( f(x_1) = f(x_2) \Rightarrow x_1 = x_2 \) ist nix anderes als die Kontraposition zu \( x_1 \neq x_2\Rightarrow f(x_1) \neq f(x_2) \) und ist somit insbesondere eine äquivalente Definition/Bedingung für die Injektivtiät.

Gruß

Avatar von 23 k

Alles klar, dann werde ich absofort die Kontraposition nutzen :-) Aus der Kontraposition geht für mich eher hervor, dass x höchstens ein Urbild besitzen darf. 

Habe nun auch die andere Definition/Bedingung verstanden. Ich habe immer gedacht,
dass x1 und x2 unterschiedliche Werte sind, dabei geht man davon aus, dass x1 und
x2 gleiche Werte haben, also müssen beide Werte auch auf den selben Wert abgebildet
werden, da sonst die Funktion nicht injektiv ist :-)

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