dann habe ich nur eine frage muss mann bei einer KG und einer GmbH etc anders rechnen als sonst?
Nein. Es macht keinen Unterschied, was man für eine Gesellschaft hat. Wichtig ist nur was im Gesellschaftsvertrag für eine Aufteilung vereinbart worden ist. Und die ist im Zweifel anzuwenden.
D.h. hier zunächst eine 4% Verzinsung des eingesetzten Kapitals und der Rest wird nach dem vorgegebenen Schlüssel 10:2:2 verteilt.