Natürlich kannst du nicht einfach behaupten, "exp(x) ist stetig an x=0, weil der Limes für x gegen 0 von exp(x) gleich exp(0) ist". Beide darin enthaltenen Einzelaussagen sind zwar zutreffend, die zweite könnte die erste aber nur dann begründen, wenn sie selbst auch begründet wird.
Vermutlich habt ihr im Stoffzusammenhang die Stetigkeit über den Grenzwert definiert und damit entspräche deine Behauptung gerade der Definition und es bliebe$$\lim_{x\rightarrow 0}\exp(x) = \exp(0)$$zu zeigen womit die Stetigkeit dann bewiesen wäre.
Mit Links- und Rechtslimiten hat das im übrigen gar nichts zu tun!