1.Fall:
Du hast eine Folge xn die gegen a konvergiert, mit k<a<k+1. Das heißt doch, ab einem bestimmten n ist die Folge xn dem Wert a beliebig nahe. Wegen der Gauss'schen Klammer ist dann der Grenzwert gerade k und existiert.
2.Fall:
Jetzt ist a = k. Nun habt ihr eine Folge konstruiert, die wieder gegen a, also k , konvergiert. Dieses Folge hat die Eigenart, dass sie für gerade n rechts von a, für ungerade n links von a liegt. Deswegen das (-1)n. Setzt man diese Folge jetzt in die Gauss'sche Klammer ein, so erzeugt die Gauss-Klammer k-1 für ungerade Werte und k für gerade Werte.
Wir haben also zwei Teilfolgen mit unterschiedlichen Grenzwerten, also hat existiert der Grenzwert nicht.