ich soll unter anderem zeigen, dass g(y):= ∫f(x,y) dx differenzierbar ist, dabei ist φ(y) die Untergrenze und ψ(y) die Obergrenze.
Vielleicht hilft, dass f stetig ist, wenn die partiellen Ableitungen existieren..
kann mir da jemand helfen?
" Vielleicht hilft, dass f stetig ist, wenn die partiellen Ableitungen existieren. "
Ist das die Voraussetzung oder eine Vermutung von dir?
Wenn eine Funktion differentiarbar ist, dann ist sie auch stetig und daraus folgt dass sie dann intergrierbar ist.
Andersrum gilt es nicht notwendig.Was gibt es noch für Voraussetzungen?
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