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ich soll unter anderem zeigen, dass g(y):= ∫f(x,y) dx differenzierbar ist, dabei ist φ(y) die Untergrenze und ψ(y) die Obergrenze.

Vielleicht hilft, dass f stetig ist, wenn die partiellen Ableitungen existieren..

kann mir da jemand helfen?

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Vielleicht hilft, dass f stetig ist, wenn die partiellen Ableitungen existieren. " 

Ist das die Voraussetzung oder eine Vermutung von dir? 

1 Antwort

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Wenn eine Funktion differentiarbar ist, dann ist sie auch stetig und daraus folgt dass sie dann intergrierbar ist.


Andersrum gilt es nicht notwendig.

Was gibt es noch für Voraussetzungen?

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