Üblicherweise bestehen Nachprüfungen in Fächern mit schriftlichen Arbeiten aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Oft ist die schriftliche Prüfung am vorletzten und die mündliche am letzten Ferientag (jedenfalls in NRW).
Für gewöhnlich bekommt man mit dem Zeugnis, das die Nichtversetzung bescheinigt, auch die Information darüber mitgeteilt, ob und ggf. in welchen Fächern, eine Nachprüfung möglich ist. Zur Nachprüfung muss man sich dann vorher anmelden.
Was wurde denn in oder mit dem Zeugnis mitgeteilt?