Wenn man sagen soll, ob eine Funktion an der Stelle x0 differenzierbar ist und man den Grenzwert des Differenzenquotienten bestimmt, was muss als Grenzwert heraus kommen, wenn die Funktion an der Stelle x0 nicht differenzierbar ist?
wenn die Funktion dort nicht differenzierbar ist, dann existiert dort der entsprechende Grenzwert nicht. Da kommt also gar nix heraus.
Ist eine Funktion an der Stelle \(x_0\) nicht differenzierbar, obwohl sie dort stetig ist, dann existiert der Grenzwert des Differenzenquotienten gar nicht.
> .. obwohl sie dort stetig ist ...
wenn sie dort nicht stetig ist, existiert der GW des DQ auch nicht
Das ist richtig, aber das weiß man dann eben auch schon vorher und muss es gar nicht erst versuchen.
Wenn eine Funktion an x0 nicht stetig ist, dann ist die Funktion an x0 nicht differenzierbar?
So ist es. Den Differenzenquotienten musst du in diesem Falle gar nicht mehr betrachten.
Gilt das alles auch?:
differenzierbar->stetig
nicht differenzierbar->stetig
steitg->differenzierbar
nicht stetig->nicht differenzierbar
Nein, alles kann nicht gelten, sonst wären beide Begriffe bedeutungsgleich. Es gilt nur die erste und die letzte Aussage.
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