Einer meiner Schmuddeltricks bei der Berechnung von Grenzwerten ist ja die Inversion
z := 1 / n
Während also n € |N gegen ( + °° ) geht, geht z ===> ( + 0 ) Damals hatte ich den Grenzwert einer Betragsfunktion auszuwerten. Und da argumentierte ich eben, die Krankenhausregel sei Anwendbar, weil du nur den Rechtslimes bildest; die rechtsseitige Ableitung der Betragsfunktion existiert auch in x0 = 0 .
Bitte mich nicht falsch zitieren; ich habe nicht behauptet, dass sie in x0 = 0 differenzerbar sei.