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ist es möglich die 1. Ableitung einer Funktion zu bilden, die nicht komplett differenzierbar ist? Ich denke da besonders an abs(x), welche ja an der Stelle 0 nicht differenzierbar ist. In meinem Mathe-Skript steht, dass es eigentlich nicht geht. Mein Taschenrechner dagegen sagt dass die erste Ableitung von abs(x) = sgn(x) ist.

Was stimmt nun?

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2 Antworten

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eine reelle Funktion f: (a,b) --> ℝ heißt differenzierbar, wenn sie an jeder Stelle ihres Definitionsbereichs differenzierbar ist.

Das gilt für die Betragsfunktion nur, wenn x≠0.

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      Einer meiner Schmuddeltricks bei der Berechnung von Grenzwerten ist ja die Inversion


      z  :=  1 / n      


    Während also  n €  |N  gegen  (  +  °°  )  geht,     geht z ===>  (  +  0  )  Damals hatte ich den Grenzwert einer Betragsfunktion auszuwerten. Und da argumentierte ich eben, die Krankenhausregel  sei Anwendbar, weil du nur den Rechtslimes bildest;  die rechtsseitige Ableitung der Betragsfunktion existiert auch in x0 = 0 .

   Bitte mich  nicht falsch zitieren; ich habe nicht behauptet, dass sie in x0 = 0 differenzerbar sei.

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