Beweisen Sie die Transformationsregel für komplexe Integrale in der folgenden Formulierung.
Dazu seien D, D´ ⊂ ℂ offene Mengen und g : D → D´ eine holomorphe Abbildung mit stetiger Ableitung g´.
Ferner sei C eine stetige, rektifizierbare Kurve in D und C´ ⊂ D´ die Bildkurve bei Anwendung der Abbildung g. Zeigen Sie, dass dann für jede stetige Funktion f : D´ → ℂ gilt:
c∫ f(z) dz = c∫ f (g(ζ)) g´(ζ) dζ
Gilt das auch noch, wenn g : D → D´ lediglich als stetig reell differenzierbar vorausgesetzt wird?
KANN MIR BITTE JMD HELFEN? ICH WEI? NICHT WIE MAN SOWAS MACHT