Hallo,
sei \((x_n)_n\subset M_1\) eine Folge, die gegen \(x\in M_1\) konvergiert. Sei weiter \(y\in M_1\backslash \{x\}\) ein Punkt mit \(\lim\limits_{n\to\infty}x_n=y\in M_1\). Wir müssen nun zeigen, dass daraus \(x=y\) folgt. Da \((M_1,d_1)\) ein metrischer und damit insbesondere ein Hausdorff-Raum ist, exisitieren \(U(x),U(y)\in M_1\) mit \(U(x)\cap U(y)=\emptyset\). In \(U(x)\) liegen ab einem bestimmten Index \(N\) alle Folgenglieder, daher können in \(U(y)\) höchstens endlich viele Folgenglieder liegen, \(y\) kann also kein Grenzwert der Folge sein. Die Eindeutigkeit des Grenzwerts rührt also daher, dass zwei disjunkte Umgebungen nicht beide fast alle Folgenglieder enthalten können.
Dafür braucht man, wie gesagt, eine Eigenschaft, die Punkte trennt. Das ist eben die Hausdorff-Eigenschaft.