Aloha :)
f(x)=⎩⎪⎪⎨⎪⎪⎧(x−5)(x−2)x2+3x−10;x≤8,x=0−4;x=0x−311;x>8
zu a)
Die Funktion ist nicht definiert bei x=5 und bei x=2, weil man dann durch 0 dividieren würde.⇒ nicht definiert fu¨r {2,5}zu b)
Die Funktion ist unstetig bei ihren Definitionslücken x=2 und x=5. Weiter gibt es noch die kritischen Übergänge bei x=0 und bei x=8. Diese schauen wir uns genauer an:x→0lim(x−5)(x−2)x2+3x−10=(0−5)(0−2)0+0−10=10−10=−1=−4Gemäß des ersten Falls müsste die Funktion den Punkt (0∣1) haben, um bei x=0 stetig zu sein. Sie hat aber gemäß des zweiten Falls den Punkt (0∣−4). Daher ist die Funktion bei x=0 unstetig. Bleibt noch die Betrachtung von x=8:x↗8lim(x−5)(x−2)x2+3x−10=3⋅664+24−10=1878=313x↙8lim(x−311)=8−311=324−311=313Bei x=8 sind der linksseitige und der rechtsseitige Grenzwert gleich, daher ist die Funktion bei x=8 stetig.⇒ unstetig fu¨r {0,2,5}zu c)
Aus Differnzierbarkeit folgt Stetigkeit. Im Umkehrschluss heißt das, aus Unstetigkeit folgt Nicht-Differenzierbarkeit. Wir brauchen also nur noch den Übergang bei x=8 auf Stetigkeit zu untersuchen. Dazu bilden wir die linksseitige und die rechtsseitige Ableitung:
((x−5)(x−2)x2+3x−10)′=((x−5)(x−2)(x+5)(x−2))′=(x−5x+5)′=(x−5x−5+10)′=(1+x−510)′=−(x−5)210⇒f−′(8)=−910(x−311)′=1⇒f+′(8)=1Die linksseitige Ableitung f−′(8) ist ungleich der rechtsseitigen Ableitung f+′(8), d.h. die Funktion ist auch bei x=8 nicht differenzierbar.⇒ nicht differenzierbar fu¨r {0,2,5,8}zu d)
Unter b) haben wir bereits gezeigt, dass sich die Unstetigkeit bei x=0 nicht beheben lässt. Bleiben noch die beiden Unstetigkeiten bei den Definitionslücken x=2 und x=5 zu untersuchen. Dazu schauen wir uns den Fall x≤8 der Funktionsgleichung genauer an:(x−5)(x−2)x2+3x−10=(x−5)(x−2)(x+5)(x−2)=x−5x+5Wir können also mit dem Faktor (x−2) kürzen, so die Unstetigkeit bei x=2 aufheben und den fehlenden Funktionswert berechnen: f(2)→2−52+5=−37.⇒ stetig fortsetzbar fu¨r {2}