Da die Ortsfunktion s differenzierbar ist, kommt die Durchschnittsgeschwindigkeit, die der verfluchte Apparat gemessen hat, wirklich mal als Momentangeschwindigkeit innerhalb des Messintervalls vor, d.h. du bist während der Messzeit mindestens einmal genau die Geschwindigkeit, die auf dem verfluchten Strafzettel steht, gefahren, vielleicht zusätzlich mal ein bisschen schneller und mal ein bisschen langsamer. Wenn du dich durch eine eigene Messung während der Polizeimesszeit herausreden wolltest, mit dem Argument, deine Messung beweise, dass du langsamer gefahren seist, beweist dass auch, dass du während der Polizeimesszeit schneller gefahren bist, als auf dem Knollen steht. Wenn der Polizist Physiker ist und gerade die maximale Grenzgeschwindigkeit für einen Straftzettel der Sorte A feststellen wollte, gäbest du ihm mit deiner günstigeren Messung ein unwiderlegbares Argument für einen höheren Strafzettel. Hab das alles schon durchgemacht, da das Land inzwischen zugepflastert ist mit Messsäulen:)