Die a) zeigt man mit einer Doppelten Inklusion.
Also sei x ∈ U ==> <x ,u>=0 für jedes u ∈ U⊥
Daraus folgt nach Definition, dass x ∈(U⊥)⊥, da x zu jedem Element aus U⊥ orthogonal steht.
Andere Richtung: Sei x ∈(U⊥)⊥ dann gilt <x ,u>=0 für jedes u ∈ U⊥ und damit ist x ∈ U nach Definition.
Bei der b) und c) weiß ich nicht genau was du mit deinem "+" meinst, da das Plus kein Mengenoperator ist. Ich gehe jetzt mal davon aus dass du die Vereinigung meinst. ;)
Also für die b) würde ich erneut eine Doppelte Inklusion machen.
Sei x ∈ U⊥ ∩ W⊥, d.h. ist x ∈ U⊥ und x ∈ W⊥, d.h. x ist zu jedem Element aus U und W orthogonal. Dh ist x im Orthogonalem Komplement von U ∪ W.
Rückrichtung: Sei x ∈ (U ∩ W) ⊥ d.h. ist x zu jedem Element aus U und W orthogonal, d.h. ist x im orthogonalen Komplement von U und in dem von W und damit auch im Schnitt der beiden.
Die c) geht sehr analog, ich empfehle dir den Beweis selber mal zu probieren.
(Ich werde eine mögliche Lösung später unter dieser Antwort als Kommentar verfassen. :))
Ich hoff ich konnte dir helfen.
VG Simon