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Aufgabe:

X, Y und Z sind Mengen, R eine Relation zwischen X
und Y , und S eine Relation zwischen Y und Z. Vervollständigen Sie die Beweise der
folgenden Aussagen:

(b) Wenn S ◦ R linkseindeutig ist und S linkstotal ist, dann ist R linkseindeutig.
Beweis. Die Relation S ◦ R sei linkseindeutig und die Relation S linkstotal.
Es seien x und xb Elemente aus X, sowie y ein Element aus Y so, dass (x, y) und
(x, y b ) Elemente aus R sind. Da S linkstotal ist, [...]
Somit folgt für alle Elemente x und xb aus X und jedes Element y aus Y , für die
(x, y) und (x, y b ) Elemente aus R sind, dass x und xb gleich sind, das heißt, dass R
linkseindeutig ist.



(c) Wenn S ◦ R rechtstotal ist sowie S linkseindeutig und linkstotal ist, dann ist R
rechtstotal.
Beweis. Die Relation S ◦ R sei rechtstotal und die Relation S linkseindeutig und
linkstotal.
Es sei y ein Element aus Y . Da S linkstotal ist, [...]
Somit gibt es für jedes Element y aus Y ein Element x aus X so, dass (x, y) ein
Element aus R ist, das heißt, dass R rechtstotal ist.


Problem/Ansatz:


Bei b und c habe ich keinen Lösungsansatz, kann mir da jemanden die Lösung mit Ansatz geben.

Dankeschön

Avatar von

Bei b hätte ich jetzt diesen Ansatz ist er korrekt?

Seien (x1,y) und (x2,y) in R. Da S linkstotal ist, gibt's z mit (y,z) in S. Da (x1,y) in R und (y,z) in S, folgt (x1,z) in S◦R. Genauso liegt auch (x2,z) in S◦R. Da aber S◦R linkseindeutig ist, folgt x1=x2.
Das beweist, dass R linkseindeutig ist.


Nur bei c weiß ich noch nicht wie ich es machen muss.

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