Jetzt erst mal zu der ersten Aufgabe. Die notwendige Bedingung für die Existenz einer extremstelle ist, dass die erste Ableitung an dieser Stelle null sein muss. Also erstmal die erste Ableitung bilden und x=2 einsetzen.
F'(x)=4x^3-24x^2+12x+40
F'(2)=4*2^3-24*2^2+12*2+40=32-96+24+40=0
Um nachzuweisen, dass es sich auch tatsächlich um ein Maximum handelt, benötigen wir die hinreichende Bedingung. Dafür ermitteln wir die zweite Ableitung. Diese muss an der Stelle x=2 negativ sein.
F"(x)=12x^2-48x+12
F"(2)=12*2^2-48*2+12=48-96+12=-36
Damit ist das Maximum nachgewiesen.