Aufgabe:
Nachweis für Flächeninhaltsfunktionen
Wenn A‘0(x) gilt sowie A0(0)=0, dann ist A0 Flächeninhaltsfunktion von f zur unteren Grenze 0. Weisen Sie auf diese Weise für die folgenden Fälle nach, dass A0 Flächeninhaltsfunktion von f ist.
Problem/Ansatz:
Könnte da einer mal drüber schauen und wenn Fehler da sind mir diese erklären und berichtigen? VG
a) f(x)=3; A0(x)=3x
A0(x)=3
A‘0(x)= 3
A0(0)=3*0=0
b) f(x)=3x;A0(x)=3/2x^2
A‘0(x)=2*2\3x=3x=f(x)
A0(0)=3/2*0^2=0
c) f(x)=2x+2;A0(x)=x^2+2x
A‘0(x)=2x+3
A0(0)=0
d) f(x)=4x^3+x;A0(x)=x^4+1/2x^2
A‘0(x)=1/4x^4+1/6x^3=1/12x
A0()=1/12x*0=0