Beweis mit Hilfe der Folgenkompaktheit:
Sei \((a_n+b_n)\) eine Folge mit \(a_n\in A\) und \(b_n\in B\).
Ich zeige, dass diese Folge eine konvergente Teilfolge besitzt.
Da \(A\) folgenkompakt ist, gibt es eine in \(A\) konvergente Teilfolge
von \((a_n)\), d.h. es gibt eine streng monoton wachsende Abbildung
\(i:\mathbb{N}\to \mathbb{N}\) mit \((a_{i(n)})\) konvergent gegen ein \(a\in A\).
\((b_{i(n)})\) ist eine Folge in \(B\), die wegen der Folgenkompaktheit
von \(B\) eine konvergente Teilfolge \((b_{k(i(n))})\) mit einem in \(B\)
liegenden Limes \(b\) besitzt, wobei wieder \(k:\mathbb{N}\to\mathbb{N}\)
eine streng monoton wachsende Abbildung ist.
Nun ist \((a_{k(i(n))})\) eine Teilfolge von \((a_{i(n)})\) und
da letztere gegen \(a\) konvergiert, konvergiert auch diese Teilfolge
gegen \(a\in A\). Nach dem Limes-Satz für Summen konvergenter Folgen,
ist dann \((a_{k(i(n))}+b_{k(i(n))})\) konvergent gegen \(a+b\),
q.e.d.