Fast immer wird die Fallunterscheidung so gewählt, dass die Fälle der Nullstellen nur in einem Fall drin sind.
Ich handhabe das hier allerdings selber etwas anders, da die Gleichungen im Gegensatz zu Verteilungsfunktionen und Dichtefunktionen hier eben tatsächlich, da |0| = - |0|, auf beide Fälle zutreffen und daher meiner Meinung nach auch in beiden Fällen mit berücksichtigt werden können. Gibt es einen Grund dies nicht zu tun?
x ∈ R habe ich nicht geschrieben, weil dies keine Intervallschreibweise ist, die hier gefordert war. Hätte ich allerdings der Klarheit machen können.
Dass (-∞ ; ∞) = R gilt, darf man meiner Meinung nach wissen auch ohne dass ich das explizit dazu schreibe.
Manche schreiben ja ein Ergebnis auch als Dezimalzahl oder auch als Bruch nach Belieben. Solange keine feste Form verlangt ist darf man das auch tun und muss nicht immer alle möglichen Formen angeben.