Hi,
die erste Ableitung gibt die Steigung der Funktion an. Die zweite Ableitung gibt die Krümmung der Funktion an. Daher kann man in Kombination aus beidem eine Aussage darüber treffen, ob ein Maxium, ein Minimum oder weder noch vorliegt.
Für ein Maximum muss gelten (notwendige Bedingung): f'(t) = 0 (Steigung = 0)
Für das hinreichende Kriterium kann gelten: f'(t) = 0 und f''(t) < 0 (Rechtskrümmung) -> Maximum.
(Notwendig bedeutet: Das muss erfüllt sein)
(Hinreichend bedeutet: Wenn das eintritt, dann liegt ein Maximum vor. Kann man aber auch auf anderem Wege erreichen)
Hilft Dir das weiter?
Grüße