Ich habe mal Folgendes versucht:
Vorab: Wenn O abzählbar ist, ist die Aussage trivial. Ich nehme also an, dass O überabzählbar ist.
Zunächst betrachte ich die Mengen \(O_n:=f^{-1}([n,n+1])\) mit \(n \in \Z\). Diese Mengen sind messbar. Mindestens eine von ihnen ist überabzählbar, also ist ihr Komplement abzählbar. Dieses Komplement definiere ich als \(A_1\) und die zugehörigen Intervall-Punkte in \(\R\) als \(a_1:=n,b_1:=n+1\)
Ich definiere jetzt rekursiv eine Folge von Teilmengen \(A_n\) von \(O\), die (höchstens) abzählbar sind und dazu Folgen \((a_n),(b_n)\) in \(\R\) mit \(A_n^c=f^{-1}([a_n,b_n])\) und \(b_n-a_n=0.5^n\)
Die Rekursion: Wenn ich bis n gekommen bin, setze \(m_n:=0.5(a_n+b_n)\). Die Teilmengen \(f^{-1}([a_n,m_n])\), \( f^{-1}([m_n,b_n]\) sind messbar, eine ist überabzählbar, also ist ihr Komplement abzählbar, das erkläre ich zu \(A_{n+1}\) und definiere die neuen Eckpunkte sinngemäß.
Die Intervalle \([a_n,b_n]\) bilden eine Intervallschachtelung und definieren einen Grenzwert p. Wenn ich A als die Vereinigung der \(A_n\) definiere, dann erfüllt dieses A die Forderungen: Es ist als abzählbare Vereinigung von abzählbaren Mengen abzählbar. Das Komplement wird von f auf p abgebildet.