Hi, danke erstmal!
Ich habe es jetzt mal folgenderweise verstanden;
Wir betrachten ja den rechtsseitigen Limes, d.h. sei ((a, b_n])_n eine Folge von halboffenen Intervallen in |R, über |R und die Folge (b_n)_n so gewählt, sodass b_n gegen a konvergiert.
D.h. das Intervall ,,schrumpft‘‘ je mehr n wächst. Da die Folge ((a, b_n])_n also monoton fallend ist, denn es gilt für alle n: (a, b_(n+1)] ⊆ (a, b_n]. Da also die Folge der halboffenen Intervalle monoton fällt, konvergiert sie und ihr Grenzwert ist die unendliche Vereinigung von n = 1 bis inf vob (a, b_n]. Diese ist aber die leere Menge. D.h. lim (a, b_n] = {}.
Dann folgt wegen μ((a, b_n]) = F(b_n)-F(a) dann 0 = μ({}) = lim μ((a, b_n])
= lim (F(b_n)-F(a)) und daraus folgt die rechtseitige Stetigkeit in a.
Ist das richtig?